Geltungsbereich
1.1 · Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 1 KSchG, § 1 UGB). Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
1.2 · Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 · Es gilt die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
Vertragsabschluss
2.1 · Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
2.2 · Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
2.3 · Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Leistungsumfang
3.1 · Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 · Wir erbringen unsere Leistungen nach bestem Wissen und nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Erfolgsgarantie (z. B. bestimmte Conversion-Raten, Rankings, ROAS-Steigerungen) ist absolut unseriös und wird nicht übernommen.
3.3 · Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig und werden gesondert vergütet.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 · Der Auftraggeber stellt uns alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 · Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten und können zu Mehrkosten führen.
4.3 · Der Auftraggeber haftet dafür, dass die uns übermittelten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind.
Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 · Unser Standard-Stundensatz beträgt 150,00 € netto, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
5.2 · Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 · Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 · Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) berechnet. Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.5 · Bei Projekten mit einem Volumen über 5.000 € netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung zu verlangen.
Förderungen (z. B. KMU.DIGITAL)
6.1 · Sofern der Auftraggeber Förderungen (z. B. KMU.DIGITAL, aws Digitalisierung) in Anspruch nimmt, stellen wir die zur Beantragung notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
6.2 · Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt zwischen Auftraggeber und Förderstelle. Wir übernehmen keine Garantie für Bewilligung oder Auszahlung.
6.3 · Die Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber Soizburg AI bleibt unabhängig von Förderbewilligung oder -ablehnung bestehen.
Eigentum, Nutzungsrechte und Übergabe
7.1 · Sämtliche von uns erstellten Workflows, Custom-Skills, Konfigurationen und individuellen Code-Bestandteile gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
7.2 · Der Auftraggeber erhält die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen für ihn erstellten Inhalten.
7.3 · Standardisierte Methoden, Frameworks, Templates und vor Vertragsabschluss von uns entwickelte Komponenten bleiben unser Eigentum bzw. Eigentum der jeweiligen Drittanbieter.
7.4 · Bei Vertragsbeendigung übergeben wir alle Code-Artefakte, Dokumentationen und Konfigurationen, die für den Weiterbetrieb durch den Auftraggeber notwendig sind.
KI-spezifische Regelungen
8.1 · KI-Systeme können in Einzelfällen fehlerhafte oder unvollständige Outputs (sogenannte „Halluzinationen") erzeugen. Wir treffen umfangreiche Maßnahmen zur Reduktion dieses Risikos (Quality-Gates, Quellen-Validierung, menschliche Prüfung bei kritischen Outputs), können es aber technisch bedingt nicht vollständig ausschließen.
8.2 · Bei KI-generierten Inhalten, die der Auftraggeber öffentlich verwendet (z. B. Werbetexte, Bilder, Videos), liegt die finale Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber.
8.3 · Der Auftraggeber verpflichtet sich, Pflichten nach EU AI Act (insbesondere Art. 50, Transparenzpflichten und Art. 4, KI-Kompetenz der Mitarbeiter) in seinem Verantwortungsbereich umzusetzen.
8.4 · Wir stellen Dokumentation und Schulungen bereit, die den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 · Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erfahren.
9.2 · Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen wir einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
9.3 · Soizburg AI nutzt zur Datenverarbeitung ausschließlich EU-gehostete Infrastruktur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Haftung
10.1 · Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.2 · Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 · Die Haftung pro Schadensfall ist auf den Wert des konkreten Auftrags begrenzt, maximal jedoch 50.000 €.
10.4 · Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
Vertragsdauer und Kündigung
11.1 · Einmal-Aufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
11.2 · Wartungs- und Retainer-Verträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
11.3 · Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
12.1 · Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 · Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Salzburg.
12.3 · Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.4 · Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.